Jugendkulturbonus 2025: Antragstellung, Voraussetzungen und Förderhöhe

Die Regierung hat die Initiative „Jugendkulturpass“ um ein weiteres Jahr verlängert. Ab diesem Montag können alle, die im Jahr 2025 18 Jahre alt werden, bis Oktober ihren Ausweis beantragen.
Dies ist die vierte Auflage dieses Programms, an dem sich 3.700 Einrichtungen beteiligt haben. Nach Angaben des INE beträgt die Gesamtzahl der jungen Menschen und potenziellen Empfänger dieser Hilfe 534.526.
Laut dem vom Kulturministerium eingerichteten Kanal sind die Nutznießer dieser Neuauflage des Kulturbonus für 2025 junge Menschen, die im Jahr 2007 geboren wurden .
Bewerber erhalten eine Prepaid-Karte mit einem Guthaben von 400 Euro für den Kauf und die Nutzung kultureller Produkte und Aktivitäten. Dieses Guthaben kann nicht ausschließlich für den Kauf eines bestimmten Produkts verwendet werden, sondern kann auf verschiedene Kategorien aufgeteilt werden.
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200 Euro für darstellende Kunst, kulturelles Erbe und audiovisuelle Kunst, wie z. B. Kinokarten, Konzerte, Theaterkarten und Festivals.
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100 Euro für Kulturprodukte auf physischen Datenträgern wie Videospielen, DVDs oder CDs.
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100 Euro für digitalen bzw. Online-Konsum, wie z. B. Abonnements und Ausleihen von Musik-, Lese- bzw. Hörbuchplattformen oder den Kauf audiovisueller Medien, Hörbücher oder digitaler Bücher.
Wer diese Hilfe beantragen möchte, sollte beachten, dass Online-Käufe mit Lieferung nach Hause nicht gestattet sind und die Abonnements von Audio- und Videoplattformen auf vier Monate begrenzt sind.
Ebenso ist ein Umtausch von Produkten gegen gleichwertige oder höherwertige Produkte mit Genehmigung der teilnehmenden Institution möglich. Eine Rückerstattung kann nur in Ausnahmefällen verlangt werden. Missbrauch kann zudem zur Sperrung der Karte wegen Betrugs führen.
📢 Junge Menschen des Jahrgangs 2007 können sich ab heute für den Jugendkulturbonus 2025 bewerben. 📚 Personen, die dieses Jahr 18 Jahre alt geworden sind, können sich ab heute bis zum 31. Oktober online unter https://t.co/yaQkR2oE65 bewerben . pic.twitter.com/xKYymJXGzo
— Kulturministerium (@culturagob) 16. Juni 2025
Dieser Gutschein kann auf zwei Arten beantragt werden: Entweder kann der Jugendliche selbst einen Antrag stellen, oder er kann von einem Erwachsenen in dessen Vertretung beantragt werden .
Für die digitale Beantragung der Karte benötigen Sie eine Cl@ve-Karte mit Basis- oder erweiterter Registrierung oder ein digitales Zertifikat. Die Karte kann physisch oder virtuell sein, wobei das Mobiltelefon im letzteren Fall über NFC-Technologie verfügen muss. Das Ministerium empfiehlt diese Option: „Sie erhalten sie schneller, sie ist nachhaltiger und geht nicht so leicht verloren.“ Die Karte funktioniert nur mit der im Antrag angegebenen Telefonnummer.
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Wenn Sie bei der Beantragung des Gutscheins bereits 18 Jahre alt sind, können Sie diesen mit einem der folgenden digitalen Identifikationsmittel beantragen: Cl@ve mit Basis- oder erweiterter Registrierung oder ein digitales Zertifikat. Wir empfehlen Ihnen Cl@ve mit Basisregistrierung, die Sie per Videoanruf beantragen und erhalten können.
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Wenn Sie zum Zeitpunkt der Gutscheinbeantragung unter 18 Jahre alt sind, ist die Beantragung von Cl@ve nur mit Voranmeldung und nur persönlich in einer Filiale möglich.
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Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse (nicht mit der E-Mail-Adresse der erwachsenen Person, die Sie vertritt) auf der Website, wählen Sie die Option, den Gutschein über einen Vertreter anzufordern, und folgen Sie den Schritten.
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Fügen Sie das Vertretungsformular (PDF), das Sie von der Website herunterladen können, ordnungsgemäß vom Begünstigten unterzeichnet bei.
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Der Erwachsene muss über Cl@ve mit Basis- oder erweiterter Registrierung oder einem digitalen Zertifikat verfügen.
Die Bewerbungsfrist für diesen Gutschein läuft bis zum 31. Oktober 2025. Mit der Initiative möchte das Kulturministerium „junge Menschen als Publikum und Kulturkonsumenten für die Zukunft binden“ und „eine zusätzliche Unterstützung für den Kultursektor“ zeigen.
ABC.es