Ein neues Wohnungsgesetz ist in Kraft getreten. Seit dem 11. Juli ist es zwingend erforderlich.

- Ab dem 11. Juli 2025 wird die Veröffentlichung der Preise für Wohnungen und Häuser durch Bauträger zur gesetzlichen Verpflichtung.
- Die Novelle des Fördergesetzes soll die Markttransparenz erhöhen und den Kunden den Angebotsvergleich erleichtern.
- Einige Entwickler, wie beispielsweise Inpro SA, wenden das Prinzip der vollständigen Preistransparenz bereits seit Jahren an.
Am 11. Juli 2025 tritt eine Änderung des Bauträgergesetzes in Kraft, die Bauträger zur Offenlegung der Preise für Wohneinheiten und Häuser verpflichtet. Dies ist eine bedeutende und notwendige Veränderung auf dem Immobilienmarkt. Sie soll die Transparenz der Angebote erhöhen und Kunden dabei helfen, fundierte und verantwortungsvolle Kaufentscheidungen zu treffen.
Nicht alle Bauträger dürften von dieser Änderung überrascht sein, denn einige Unternehmen setzen solche Praktiken bereits seit Jahren um. Ein Beispiel hierfür ist das in der Dreistadt ansässige Unternehmen Inpro SA, bei dem die Veröffentlichung von Immobilienpreisen fester Bestandteil seiner Entwicklungs- und Betriebsstrategie ist.
„Bei Inpro begrüßen wir diese Änderungen, da sie mit den Werten übereinstimmen, die uns seit Jahren am Herzen liegen. Daher stellt die Einführung der gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung von Immobilienpreisen keine Änderung unserer Geschäftspraxis dar. Wir betrachten sie vielmehr als eine Harmonisierung der Marktprinzipien, die sich positiv auf das Kundenvertrauen und die Vergleichbarkeit der Angebote auswirken kann“, sagt Robert Maraszek, Vizepräsident des Vorstands von Inpro SA und Mitglied der Dreistadt-Zweigstelle des Polnischen Bauträgerverbandes.
Robert Maraszek betont außerdem, dass Inpro seine Website vor genau 26 Jahren gestartet habe und für alle angebotenen Wohnungen seit fast 20 Jahren öffentlich verfügbare Preise vorlägen.

Inpro bietet derzeit Wohnungen in acht Wohnanlagen in der Dreistadt und Umgebung sowie in Elbląg und Mikołajki an. Jedes Inserat enthält vollständige und transparente Informationen: vom Preis über die Quadratmeterzahl, den Grundriss, die Anzahl der Zimmer bis hin zu den verfügbaren Annehmlichkeiten. So können Kunden die Angebote selbstständig vergleichen und anschließend einen Verkaufsberater kontaktieren, ohne Zeit mit Rätselraten oder unvollständigen Informationen zu verschwenden.
Als seit fast vier Jahrzehnten ununterbrochen tätiges Unternehmen gehen wir verantwortungsvoll mit Offenlegungsstandards um. Wir glauben, dass die Verpflichtung zur offenen Preisoffenlegung eine Chance für den Aufbau eines reifen Marktes sein kann. Daher halte ich dies für eine positive Veränderung für die gesamte Branche, die wir auch im polnischen Bauträgerverband unterstützen“, ergänzt Robert Maraszek.

Die langjährige Erfahrung von Inpro zeigt, dass Kunden nicht nur die hohe Qualität ihrer Investitionen, sondern auch transparente und faire Grundsätze der Zusammenarbeit schätzen. Die Novelle des Entwicklungsgesetzes mit der Einführung einer verpflichtenden Preisoffenlegung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Professionalisierung des Immobilienmarktes. Vereinheitlichungsstandards fördern den Verbraucherschutz und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit. Für Unternehmen wie Inpro, die seit Jahren Preistransparenz praktizieren, bestätigt dies die Richtigkeit ihrer gewählten Strategie.
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